Der Führerschein ab 17 Jahren ist an folgende Auflagen gebunden:
► Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
► Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Es sind auch mehrere Personen möglich.
► Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
► Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
► Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
► Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
► Personalausweis bzw. Pass
► Lichtbild
► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
► Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
► Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular) und Kopie des Führerscheins und des Personalausweises
|