Führerschein ab 17


Der Führerschein ab 17 Jahren ist an folgende Auflagen gebunden:

► Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.

► Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein.
                         Es sind auch mehrere Personen möglich.


► Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

► Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.

► Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

► Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.


Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

► Personalausweis bzw. Pass

► Lichtbild

► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

► Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

► Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular) und Kopie des                          Führerscheins und des Personalausweises


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