DRIVE&BIKE

DEINE FAHRSCHULE IN LANGEN!

BY ABDELAZIZ BOUHMARA

Fahrzeugklassen

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 17 bzw 18 Jahre

Einschluss der Klasse:

AM und L

Theoretische Ausbildung:

Theorieunterricht in Doppelstunde â 90 Min.

Ersterwerb:

12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung (  bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L:

6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff

Theorie und Praktische Prüfung:

Ja

 

Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg

Voraussetzungen:

18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:

keine

Theoretische Ausbildung:

keine theoretische Ausbildung erforderlich

Praktische Ausbildung:

Praktische Prüfung erforderlich

 
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Mindestalter:

24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Vorausetzung:

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Einschluss der Klasse:

Klassen A2, A1 und AM

Theorie und Praktische Prüfung:

Ja

Hinweis:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzung:

keine

Einschluss:

Klasse A1 und AM

Hinweis:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

 

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung
  • zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Mindestalter:

16 Jahre

Einschluss:

Klasse AM

Was sind die Voraussetzungen für die B196-Bescheinigung?

Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. So legt es § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.

Muss ich für die B196-Erweiterung eine Fahrschule besuchen?

Ja. Anlage 7b Nummer 1 FeV schreibt vor, dass Sie eine Fahrschule für die B196-Erweiterung besuchen und dort mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolvieren müssen. Eine erneute Fahrprüfung ist aber nicht notwendig.

Welche Kosten verursacht die B196-Eintragung?

Zunächst müssen Sie die Kosten für die Fahrstunden berücksichtigen, die Sie für die Erweiterung auf B196 benötigen. Den Preis für diese kann jede Fahrschule selbst festlegen, in der Regel müssen Sie hier jedoch mit 700 bis 900 Euro rechnen. Um die Schlüsselzahl B196 eintragen zu lassen, fällt außerdem eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde an (meist zwischen 23 und 29 Euro). Da Sie bei der Eintragung ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen müssen, fallen üblicherweise auch hierfür Kosten an.

Wird der B196-Führerschein im Ausland anerkannt?

Nein, die 196 stellt eine nationale Schlüsselzahl dar, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Möchten Sie im Ausland ein entsprechendes Fahrzeug führen, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. Je nach Land können hier aber auch andere Bedingungen gelten.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/b196/

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge – mit

mit einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm

Mindestalter:

15 Jahre

Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Mindestalter:

17 mit begleitetem fahren, oder 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

kein Einschluss einer Klasse
Theoretische Ausbildung:

2,5 Theoriestunden

Praktische Ausbildung:

3,5h praktischer Übungsstoff + eine Fahrpraktische Übung

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